Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Florist/Floristin (Ausbildung)
FLORIST/FLORISTIN
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck, Beraten und Bedienen von Kunden/Verkaufsförderung, Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen, Planen von Arbeitsabläufen, Bedienen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften, Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel, Beschaffen und Lagern von Waren (Einkauf, Warenannahme, Lagerung, Bestandsüberwachung) Kaufmännische Steuerung und Kontrollle, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Sie arbeiten vor allem in Blumenfachgeschäften. Darüber hinaus können sie überall Beschäftigung finden, wo es um die Vermarktung von Pflanzen geht, z.B. in Gärtnereien, in größeren Einzelhandelsunternehmen mit entsprechenden Verkaufsabteilungen und im Blumengroßhandel.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
vom 28.02.1997 (BGBl. I S. 396)
vom 02.07.2002 (BGBl. I S. 2480)
vom 05.07.2017 (BGBl. I S. 2234)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin (gesetze-im-internet.de)